Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fitnessclub LADY M - Der Premium Fitnessclub exklusiv für Frauen

 

Verrenberger Weg 17, 74613 Öhringen

Rechte des Mitglieds
Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen während der Öffnungszeiten gemäß den Einschränkungen des gewählten Tarifes zu nutzen.

Haftungsausschluss
Der Fitnessclub LADY M, Michaela Reiß haftet nicht für den Verlust mitgebrachter Wertgegenstände, Kleidung oder Geld.

Zahlungsweise
Die Trainingsgebühr wird im voraus fällig. Durch die Bank erhobene Gebühren, die durch fehlende Deckung des Kontos entstehen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Ausfallzeiten
Bei längerer Abwesenheit besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft auf einen Dritten zu übertragen. Sollte der Nutznießer dieser Übertragung eine Trainereinführung benötigen, ist diese zu bezahlen. Die Übertragung ist dem Fitnessclub LADY M Michaela Reiß schriftlich mitzuteilen und muss mindestens 2 Wochen betragen.
Bei längerer Krankheit (mehr als 4 Wochen) wird nach Vorlage eines Attestes der bezahlte und nicht in Anspruch genommene Zeitraum wieder gutgeschrieben.

Betriebsschließung wegen Renovierung / Feiertage
Der Fitnessclub LADY M, Michaela Reiß behält sich vor, an den großen Feiertagen und an bis zu 9 zusammenhängenden Tagen im Jahr wegen Renovierung zu schließen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im voraus durch Aushang mitgeteilt.

Höhere Gewalt
Wird es dem Fitnessclub LADY M aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Vertragsdauer für die Dauer der Ausfallzeit weiter zu trainieren.

Dauer der Mitgliedschaft / Zufriedenheitsgarantie/ Kündigung
Dem Trainingsteilnehmer ist es gestattet, von dieser Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen zum Ende der ersten 4 Wochen zurück zu treten. Sollte er von dieser Option Gebrauch machen, ist nur die ersten 4 Trainingswochen, die entstandenen Betreuungskosten zu entrichten. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um obige Mitgliedsdauer, jedoch auch bei längeren Erstlaufzeiten als 12 Monaten für jeweils 12 Monate, sofern nicht 4 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Zeit eine schriftliche Kündigung erfolgt. Diese Vereinbarung kann infolge besonderer Gegebenheiten wie Umzug weiter als 25 km außerordentlich gekündigt werden. Zu jedem Zeitpunkt ist auch eine neue Zusammenstellung der Pakete möglich, die Laufzeit der Mitgliedschaft beginnt dann wieder mit 24 oder 12 Monaten.

Gültigkeit der Anmeldung
Das Mitglied bestätigt, eine Ausfertigung dieser Anmeldung erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt das entsprechende Gesetzesrecht. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss unserer Hausordnung an.